
Therapie-Ablauf
Erstgespräch
Nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgt ein 90-minütiges Erstgespräch. Dafür ist ein Überweisungsschein vom Kinderarzt erforderlich. Im Rahmen des Ersttermines wird in einem Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und mittels standardisierten Tests und Fragebögen erhoben, ob und in welchem Ausmaß (Dauer, Frequenz, Inhalte, etc.) eine ergotherapeutische Behandlung sinnvoll ist.
Kosten
Um einen Teil der Kosten von der Versicherung rückerstatten zu können, ist ab der zweiten Einheit eine chefärztliche Bewilligung einzuholen. Nach Vollendung des jeweiligen Therapieblockes kann die bezahlte Honorarnote der ergotherapeutischen Behandlung bei der Versicherung eingereicht werden. Ich informiere Sie auch gerne vorab über Rückerstattungs-Tarife Ihrer Versicherung und weitere Möglichkeiten der Kostenrefundierung.